Kammloipe

      

Die Kammloipe ist auch im letzten Jahr dem Anspruch als "Waldautobahn" gerecht geworden.
Ein Wermutstropfen bildet die grenzüberschreitende Loipe auf tschechischer Seite die momentan nicht gespurt werden darf. Dennoch empfiehlt sich eine grenzüberschreitende Skiwanderung. Der Übergang am Aschberg ist ausgeschildert und vom 1.11.10 und 30.04.11 geöffnet.
Auf Grund der Nichtzustimmung der Umweltministerien werden auch in diesem Jahr die saisonalen Grenzübergänge am Kleinen Rammelsberg und in Carlsfeld nicht geöffnet.
Der Umwelt hilft dieser Zustand nicht !


Die Kammloipe zwischen Schöneck und Johannge- orgenstadt gehört mit ihrer 36 km Länge zu den schönsten und schneesichersten Lang- laufgebieten in Deutsch- land. Sie erschließt mit ihren Anschlußloipen eine Skiregion von besonderem Reiz. Durch den  Naturpark Erzgebirge/Vogtland, mit seinen ausgedehnten Berg- wäldern, seiner romantischen Landschaft führend erschließt sich eine   beruhigende Weite zwischen zauberhaften Bergdörfern und bekannten Wintersportorten. Der Gebirgshauptkamm ist nur wenig gegliedert und damit für den Langlauf bestens geeignet, auch für weniger geübte Skifahrer.




Auf diese Bilder freuen sich alle Skilanglauffans.
Wunderschönes Wetter, bestens präparierte Loipen und eine glasklare Luft.
Hier ein Blick vom Kleinen Rammelsberg Richtung "Schwarzer Teich".

Foto: Enno Röder

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Prädikat des DSV:
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"excellente Loipe"

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Idealer Einstiegspunkt in die Kammloipe ist Mühlleithen mit seinen Großparkplätzen, der Loipenbrücke über die B 283 und dem Loipenhaus.

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Das Teilstück der geplanten grenzüberschreitenden Loipe zwischen dem Kleinen Rammelsberg und dem Grenzübergang "Fribuser Straße" in Carlsfeld bleibt wegen dem Veto der "Umweltschützer" in diesem Jahr geschlossen.

Als Alternative steht der grenzüberschreitende Wanderweg am Aschberg für die Skiläufer zur Verfügung.

Loipenplan der Kammloipe

PROFIL


Profil der Loipe Richtung Johanngeorgenstadt (Quelle: kammloipe.de)

FIS - Verhaltensregeln für Skifahrer

§ 1

Rücksicht auf die anderen

 

Jeder Skifahrer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

§ 2

Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

 

Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

§ 3

Wahl der Fahrspur

 

Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.

§ 4

Überholen

 

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum läßt.

§ 5

Einfahren und Anfahren

 

Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

§ 6

Anhalten

 

Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrtaufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

§ 7

Aufstieg und Abstieg

 

Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

§ 8

Beachten der Zeichen

 

Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisation beachten.

§ 9

Verhalten bei Unfällen

 

Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.

§ 10

Ausweispflicht

 

Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Zusätzliche Regeln für Ski-Langläufer

§ 11

Signalisation, Laufrichtung und Lauftechnik

 

Markierungen und Signale (Hinweisschilder) sind zu beachten. In Loipen ist in der angegebenen Richtung und Lauftechnik zu laufen.

§ 12

Wahl der Spur

 

Auf Doppel- und Mehrfachspuren muss in der rechten Spur gelaufen werden. Langläufer in Gruppen müssen in der rechten Spur hintereinander laufen, in freier Technik ist rechts zu laufen.

§ 13

Überholen

 

Überholt werden darf rechts oder links. Der vordere Läufer braucht nicht auszuweichen. Er sollte aber ausweichen, wenn er es gefahrlos kann.

§ 14

Gegenverkehr

 

Bei Begegnungen hat jeder nach rechts auszuweichen. Der abfahrende Langläufer hat Vorrang.

§ 15

Stockführung

 

Beim Überholen, Überholt werden und bei Begegnungen sind die Stöcke eng am Körper zu führen.

§ 16

Anpassung der Geschwindigkeit an die Verhältnisse

 

Jeder Langläufer muss, vor allem auf Gefällstrecken, Geschwindigkeit und Verhalten seinem Können, den Geländeverhältnissen, der Verkehrsdichte und der Sichtweite anpassen. Er muss einen genügenden Sicherheitsabstand zum vorderen Läufer einhalten. Notfalls muss er sich fallen lassen, um einen Zusammmenstoß zu verhindern.

§ 17

Freihalten der Loipen

 

Wer stehen bleibt, tritt aus der Loipe. Ein gestürzter Langläufer hat die Loipe möglichst rasch freizumachen.